Barrierefreiheit
Durch die EU-Richtlinie 2016/2102 werden alle Verwaltungen und auch Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, die Inhalte ihrer Webseiten für Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen ebenfalls zugänglich und lesbar zu machen. Also: barrierefreie Webseiten zu erstellen. Grundsätzlich ist es nicht nur damit getan, dass Ihr Webdienstleister sich darum kümmert, dass der Internetauftritt barrierefrei aufgebaut ist, auch die Inhalte der Website müssen barrierefrei sein.
Für Bundesbehörden (§ 11 BGG) muss die barrierefreie Gestaltung nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Darunter versteht man die Einhaltung der BITV, die im Wesentlichen auf den Kriterien der Web Content Accessibility Guideline (WCAG) beruhen. Welche verbindlichen Maßnahmen genau eine barrierefreie Website erfüllen muss und bis wann deren Umsetzung zu erfolgen hat, regeln die jeweiligen Bundesländer.
~ 1 Mio. Internetnutzer sind sehbehindert, blind oder gehörlos
~ 46% aller Behinderten bemängeln die Nutzbarkeit von Websites
~ 80% aller behinderten Menschen nutzen das Internet
Welche Zielgruppen profitieren von einem barrierefreien Angebot?
- Seh- und hörbehinderte Menschen
- Menschen mit motorischen Einschränkungen
- Menschen, die die deutsche Sprache nicht gut beherrschen
- Menschen mit wenig Erfahrung in der Nutzung von Internetseiten
- Menschen mit mobilen Endgeräten (Responsives Webdesign)
- Suchmaschinen (die die Inhalte besser zusammenhängend erfassen können)
- Menschen mit kognitiver Einschränkung
Wann ist eine Seite barrierefrei?
Damit eine Website den Anforderungen des Landes-Behindertengleichstellungsgesetz an die Barrierefreiheit genügt, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
- Es gibt gemäß der BITV drei verschiedene Konformitätsstufen („A“, „AA“ und „AAA“), mit denen dokumentiert wird, wie „gut“ eine Seite barrierefrei ist. Um einen barrierefreien Internetauftritt anzubieten, müssen mindestens die beiden Konformitätsstufen „A“ und „AA“ erfüllt sein.
- Jede (einzelne) Seite muss die Kriterien ganz erfüllen, man kann nicht erklären, dass nur ein Teil einer Seite konform ist. Dies gilt übrigens auch für PDF's.
- Auf der Startseite der Website sind Erläuterungen über die Inhalte sowie Hinweise zur Bedienung und zu den weiteren Angeboten in leichter sowie in deutscher Gebärdensprache bereitzustellen.
Wie active-City Sie unterstützen kann
- Formular zur Meldung nicht barrierefreier Inhalte durch den Webseitenbesucher
- Automatische Überprüfung der Inhalte vor Freigabe auf technische Barrierefreiheit
- Schriftgrößenwähler
- Kontrastwähler
- Mithilfe sogenannter accesskeys über die Tastatur zu einer bestimmten Seite Ihrer Webseite springen
- uvm.
Vertrieb
Wir demonstrieren Ihnen unsere Stadtportal-Software active-City natürlich gerne auf Messen, in einem Video-Meeting oder direkt in Ihrem Hause.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns einfach an. Wir sind Ihr Spezialist für Internetauftritte von Gemeinden, Städten und Landkreisen.
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